
wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit
zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags
oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Hilfe bei Behördengängen, Ämtern und Krankenkassen etc.
als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung,
wie zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel,
Injektionen, Kompressionsverbände u.v.m.
und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen,
Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten
beispielsweise Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung.
für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten
